luschige Urteil im Foltermordprozess
Donnerstag, 4. Oktober 2007 – 21:35 Uhr
Wenn ich so den Spiegel.de-Artikel über die drei Häftlinge, die in der JVA Siegburg (Siegburg, Nordrhein-Westfalen) einen vierten Mithäftling auf widerwärtigste und menschenverachtendste Weise erniedrigten, quälten, missbrauchten und anschließend zum Selbstmord zwangen, lese, frage ich mich ernsthaft, wieso ich nochmal gegen die Todesstrafe bin.
Besonders schlecht wird mir bei der Aussage von Thomas Stollenberg (Mitarbeiter des Landgerichts Bonn). Dieser sagte gegenüber der Tagesschau:
Das Gericht sieht aber bei beiden Heranwachsenden noch Hoffnung, noch Licht am Ende des Tunnels, sodass es von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die es bei Heranwachsenden gibt, eine zeitige Freiheitsstrafe zu verhängen [...].
Was gibt es da noch für Hoffnung? Wo soll bei einem Mensch, der quasi aus Spaß an der Freude, aus Beweggründen, deren Niedrigkeit unermesslich ist, tötet, noch Licht am Tunnel sein?