Erneute Tempelhofabstimmung?
Mittwoch, 11. Juni 2008 – 08:01 Uhr
Die Interessengemeinschaft City-Airport Tempelhof (ICAT) hat Verfassungsbeschwerde eingereicht, damit die Volksabstimmung zum Flughafen Tempelhof wiederholt wird.
Zwar hat am 27. April die Mehrheit der Abstimmenden den Senat aufgefordert, den Flughafen offen zu halten, doch die nötige Zustimmung in Höhe von 25 % der Abstimmungsberechtigten wurde nicht erreicht.
Die Interessengemeinschaft bemängelt, dass der Senat von Anfang an erklärt hat, dass er das Ergebnis der Volksentscheides für rechtlich unverbindlich hält. Dies sei juristisch vertrebar sein, es sei aber undemokratisch udn verfassungsrechtlich problematisch, so der ICAT-Vorsitzende Peter. Der Grundsatz der »Organtreue« hätte es erfordert, dass der Senat die Entscheidung der Bürger respektiert und deren Anliegen ernsthaft prüft.
Okay. Nehmen wir mal an, der Senat und der Regierende Bürgermeister der Stadt hätten vorher nicht bekundet, dass sie das Ergebnis des Volksentscheides nicht interessiert, weil es rechtlich unverbindlich ist. Was wäre am Ende passiert? Es hätte vielleicht mehr Zustimmung gegeben, aber das Ergebnis wäre das gleiche gewesen. Der Flughäfen wird im Herbst geschlossen.
Ich finde, jetzt auf dem Prinzip der Organtreue rumzureiten, nur weil man über das Unvermögen einer guten Vorbereitung hinwegtäuschen will, ist einfach nur billig. Ich habe immer wieder betont, dass die mangelnde Rechtsverbindlichkeit der Schlampigkeit der Initiatoren (ICAT) geschuldet ist. An dem Fakt wird sich nichts ändern.
Des Weiteren wird bemängelt, dass es statt der sonst üblichen 2501 Wahllokale nur 1201 Abstimmungslokale gab, die zum Teil schlecht ausgeschildert worden waren. Die Zahl der Abstimmungslokale ergibt sich zum einen aus der erwarteten Beteiligung. Tatsächlich war sie mit 36,1 % gering, selbst zur Europawahl 2004 gingen mehr Menschen (38,6 %). Zum anderen hat es die Natur der Volksabstimmung gestattet, mehr Abstimmungsberechtigte in einem Lokal zusammenzufassen: Ja- und Nein-Stimmen sind im Gegensatz zu Erst- und Zweitstimmen schnell ausgezählt. Noch mehr Wahllokale einzurichten ist aus finanzieller Sicht überhaupt nicht sinnvoll und hätte auch nicht zu einer erhöhten Abstimmungsbeteiligung geführt.
Falls der Volksentscheid wiederholt werden sollte, kostet das wieder 2,5 Millionen Euro. Wieder würden diese völlig sinnlos aus dem Fenster geworfen. Aber wir haben’s ja…